HAUSTARIFVERTRAG DER HIL GMBH
Das Tarifwerk berücksichtigt dabei die besondere Rolle der HIL GmbH als starken Partner der Bundeswehr. Ob im Alltag, in herausfordernden Situationen oder im Ernstfall – es schafft die Grundlage dafür, dass die HIL GmbH schnell, flexibel und zuverlässig auf die Anforderungen ihres Kunden und Partners, der Bundeswehr, reagieren kann.
Was regelt das Haustarifwerk unter anderem?
- Entgelte: Zuordnung zu Entgeltgruppen abhängig von der Tätigkeit, Stufenzuordnung nach einschlägiger Berufserfahrung und weiterer Stufenaufstieg.
- Wochenarbeitszeiten: Festlegung einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit in Höhe von 35 Stunden für Vollzeitbeschäftigte.
- 31 Urlaubstage für ausreichende Erholungsphasen sowie einen Krankengeldzuschuss nach dem Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Kapazitätssteigerung im Falle des erhöhten Bedarfs an Leistungserbringung seitens der Streitkräfte.
UNSERE ENTGELTTABELLE
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. Abhängig vom Verantwortungsumfang dieser Tätigkeit erfolgt eine Zuordnung zu einer der Entgeltgruppen. Jede dieser Entgeltgruppen hat zusätzlich sechs oder acht Stufen. Die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe wird zunächst in Abhängigkeit von der vorhandenen Berufserfahrung festlegt. Der weitere Stufenaufstieg erfolgt automatisch mit Erfüllung der festgelegten Stufenlaufzeiten.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Was bedeutet „Haustarifvertrag“? – Ein Haustarifvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen der HIL GmbH und der Gewerkschaft. Er regelt zentrale Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Zusatzleistungen – speziell zugeschnitten auf die Anforderungen der HIL GmbH.
Für wen gilt der Haustarifvertrag? – Grundsätzlich wird allen Mitarbeitenden ein Arbeitsvertrag angeboten, der die Bedingungen des Tarifvertrages zur Anwendung bringt. Bestimmte Funktionen können davon ausgenommen sein – dies besprechen wir transparent im Bewerbungsprozess.
Welche Vorteile habe ich als Mitarbeiter/in? – Unser Tarifvertrag sorgt für transparente und faire Vergütung, klar geregelte Gehaltsentwicklungen, verlässliche Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche, zusätzliche Leistungen über gesetzliche Mindeststandards hinaus sowie Planungssicherheit und Gleichbehandlung
Wie ist die Vergütung geregelt? – Die Vergütung folgt transparenten und klar definierten Vorgaben. Es erfolgt eine Eingruppierung in die festgelegten Entgeltgruppen und Entgeltstufen. Die individuelle Zuordnung zur Entgeltgruppe hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab, die Zuordnung zur Stufe von der einschlägigen Berufserfahrung. Tariflich geregelte Anpassungen sorgen zudem für eine regelmäßige Weiterentwicklung der Vergütung.
Warum muss ich alle Zeugnisse bei meiner Bewerbung hochladen? – Die eingereichten Zeugnisse helfen uns dabei, Ihre Qualifikationen, Berufserfahrung und bisherigen Tätigkeiten korrekt einzuordnen. Sie sind die Grundlage für eine faire Entgelteinstufung und stellen sicher, dass Ihre Erfahrung und Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden.
Wie viele Stunden arbeite ich pro Woche? – Unsere tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden bei Vollzeit. Die konkrete Verteilung der Arbeitszeit erfolgt auf fünf Arbeitstagen. Abweichende Modelle, wie z.B. Teilzeit, sind je nach Bereich und Tätigkeit möglich.
Wie viele Urlaubstage habe ich? – Der Tarifvertrag regelt einen überdurchschnittlichen Urlaubsanspruch von 31 Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche plus einem zusätzlichen Brauchtumstag, der vom Arbeitgeber festgelegt wird, sowie eine Arbeitsbefreiung an Heiligabend und Silvester.
Wie sind Arbeitszeiten und Überstunden geregelt? – Unsere Arbeitszeiten sind klar geregelt und in entsprechenden örtlichen Betriebsvereinbarungen festgehalten. Für alle Mitarbeitenden werden Arbeitszeitkonten eingerichtet. Mehrarbeit wird grundsätzlich durch Freizeitausgleich kompensiert. Für angeordnete Überstunden besteht zudem die Möglichkeit, zwischen einer Vergütung und einem Freizeitausgleich zu wählen.
Was ist der Tarifvertrag LV/BV (Landes- und Bündnisverteidigung)? – Die veränderte sicherheitspolitische Lage stellt neue Anforderungen an unsere Arbeit. Als Partner der Bundeswehr richten wir uns konsequent am Bedarf der Streitkräfte aus. Der Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung ist Teil unseres neuen Tarifwerks und schafft die Grundlage, um zukünftige Aufgaben gemeinsam, flexibel und verlässlich zu erfüllen – in Frieden, Krise und Krieg.
Wo kann ich mehr erfahren?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Rahmen des Bewerbungsprozesses oder in einem persönlichen Gespräch. Transparenz ist uns wichtig – sprechen Sie dafür einfach Ihre/n Recruiter/in an.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie in unseren aktuellen Stellenanzeigen.